Amtsgericht Remscheid, 2018-05-24, 13 M 681/18

13 M 681/18Gericht erster Instanz24.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 13 M 681/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-24

Aktenzeichen: 13 M 681/18

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2018:0524.13M681.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Remscheid vom 26.03.2018, Aktenzeichen: 13 M 681/18 dahingehend abgeändert, dass gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO angeordnet wird, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens und der Berechnung des unpfändbaren Teils des Renteneinkommens gänzlich unberücksichtigt bleibt.

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