7 C 178/17•Amtsgericht Remscheid, 2018-08-09, 7 C 178/17
Amtsgericht Remscheid, 2018-08-09, 7 C 178/17
7 C 178/17Gericht erster Instanz09.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 178/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-09
Aktenzeichen: 7 C 178/17
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2018:0809.7C178.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Die auf der Eigentümerversammlung vom 23.10.2017 der Wohnungseigentümergemeinschaft M Straße, N Straße, T Straße gefassten Beschlüsse zu TOP 2.3.4.3 (Finanzierung durch Darlehen), TOP 2.3.4.4 (Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss eines Darlehensvertrages) und TOP 2.3.4.5 (Sondervergütung der Verwaltung für Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Darlehensfinanzierung) werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 66% und im Übrigen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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