Amtsgericht Solingen, 1987-01-26, 16 F 1112/86

16 F 1112/86Gericht erster Instanz26.01.1987

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 16 F 1112/86 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1987-01-26

Aktenzeichen: 16 F 1112/86

ECLI: ECLI:DE:AGSG:1987:0126.16F1112.86.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 16

Tenor

Dem Ehemann wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, an seine Ehefrau einen Prozeßkostenvorschuß in Höhe von DM zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens gelten als Teil der Kosten der Hauptsache.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.