Amtsgericht Solingen, 1992-02-17, 11 C 346/91

11 C 346/91Gericht erster Instanz17.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 346/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-02-17

Aktenzeichen: 11 C 346/91

ECLI: ECLI:DE:AGSG:1992:0217.11C346.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Widerbeklagte verurteilt, an den Widerkläger DM ( Deutsche Mark) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt die Klägerin und Widerbeklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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