11 C 346/91•Amtsgericht Solingen, 1992-02-17, 11 C 346/91
Amtsgericht Solingen, 1992-02-17, 11 C 346/91
11 C 346/91Gericht erster Instanz17.02.1992
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 11 C 346/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-17
Aktenzeichen: 11 C 346/91
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1992:0217.11C346.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 11
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Widerbeklagte verurteilt, an den Widerkläger DM ( Deutsche Mark) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt die Klägerin und Widerbeklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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