8 XVI 21/92•Amtsgericht Solingen, 1993-02-10, 8 XVI 21/92
Amtsgericht Solingen, 1993-02-10, 8 XVI 21/92
8 XVI 21/92Gericht erster Instanz10.02.1993
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 8 XVI 21/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-02-10
Aktenzeichen: 8 XVI 21/92
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1993:0210.8XVI21.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8 XVI
Tenor
Die Kinder M.-A. C., C. C und D. C. werden Kinder von Frau C. und damit gemeinsame Kinder der Eheleute C.
Die Wirkungen der Annahme richten sich nach der Vorschrift des § 1772 BGB, also den Vorschriften über die Annahme von Minderjährigen.
Die Namen der Angenommenen blieben unverändert.
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