Amtsgericht Solingen, 1993-02-10, 8 XVI 21/92

8 XVI 21/92Gericht erster Instanz10.02.1993

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 8 XVI 21/92 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-02-10

Aktenzeichen: 8 XVI 21/92

ECLI: ECLI:DE:AGSG:1993:0210.8XVI21.92.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8 XVI

Tenor

Die Kinder M.-A. C., C. C und D. C. werden Kinder von Frau C. und damit gemeinsame Kinder der Eheleute C.

Die Wirkungen der Annahme richten sich nach der Vorschrift des § 1772 BGB, also den Vorschriften über die Annahme von Minderjährigen.

Die Namen der Angenommenen blieben unverändert.

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