9 C 195/97•Amtsgericht Solingen, 1997-06-09, 9 C 195/97
Amtsgericht Solingen, 1997-06-09, 9 C 195/97
9 C 195/97Gericht erster Instanz09.06.1997
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 9 C 195/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-06-09
Aktenzeichen: 9 C 195/97
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1997:0609.9C195.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 9
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM (i. W.: Deutsche Mark) nebst % Zinsen hieraus seit dem zu zahlen.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Beklagte trägt 30 %, die Klägerin 70 % der Kosten des Rechts-streits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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