Amtsgericht Solingen, 1997-11-19, 33 F 153/97

33 F 153/97Gericht erster Instanz19.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 33 F 153/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-11-19

Aktenzeichen: 33 F 153/97

ECLI: ECLI:DE:AGSG:1997:1119.33F153.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 33

Tenor

In Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 14.11.1994 wird auf die mündliche Verhandlung vom 10.11.1997 hin dem Antragsgegner aufgegeben, der Antragstelle-rin ab 15.02.1997 monatlich 3500 DM Trennungsunterhalt zu zahlen, fällig im voraus bis zum 15. jeden Fälligkeitsmonats.

Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

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