33 F 153/97•Amtsgericht Solingen, 1997-11-19, 33 F 153/97
Amtsgericht Solingen, 1997-11-19, 33 F 153/97
33 F 153/97Gericht erster Instanz19.11.1997
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 33 F 153/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-19
Aktenzeichen: 33 F 153/97
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1997:1119.33F153.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 33
Tenor
In Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 14.11.1994 wird auf die mündliche Verhandlung vom 10.11.1997 hin dem Antragsgegner aufgegeben, der Antragstelle-rin ab 15.02.1997 monatlich 3500 DM Trennungsunterhalt zu zahlen, fällig im voraus bis zum 15. jeden Fälligkeitsmonats.
Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.