33 F 59/97•Amtsgericht Solingen, 1998-02-11, 33 F 59/97
Amtsgericht Solingen, 1998-02-11, 33 F 59/97
33 F 59/97Gericht erster Instanz11.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 33 F 59/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-11
Aktenzeichen: 33 F 59/97
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1998:0211.33F59.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 33
Tenor
In Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 08.01.1997 wird dem An-tragsgegner aufgegeben, ab Februar 1998 an die Antragstellerin monatlich nur noch 1040,-- DM Elementarunterhalt sowie 244,63 DM Krankenvorsorgeunter-halt zu zahlen.
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