18 II 45/99 WEG•Amtsgericht Solingen, 2000-10-19, 18 II 45/99 WEG
Amtsgericht Solingen, 2000-10-19, 18 II 45/99 WEG
18 II 45/99 WEGGericht erster Instanz19.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 18 II 45/99 WEG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-10-19
Aktenzeichen: 18 II 45/99 WEG
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2000:1019.18II45.99WEG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 18
Tenor
Der Antrag der Beteiligten zu 1., ihre Abwahl durch die Eigen-tümerversammlung vom für ungültig zu erklären, wird zurück-gewiesen.
Die Gerichtskosten trägt die Beteiligte zu 1.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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