13 C 12/02•Amtsgericht Solingen, 2002-06-25, 13 C 12/02
Amtsgericht Solingen, 2002-06-25, 13 C 12/02
13 C 12/02Gericht erster Instanz25.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 13 C 12/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-25
Aktenzeichen: 13 C 12/02
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2002:0625.13C12.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 13
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner € (i. W.: Euro) nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.