Amtsgericht Solingen, 2002-06-25, 13 C 12/02

13 C 12/02Gericht erster Instanz25.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 13 C 12/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-25

Aktenzeichen: 13 C 12/02

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2002:0625.13C12.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 13

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner € (i. W.: Euro) nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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