Amtsgericht Solingen, 2005-01-21, 13 C 177/98

13 C 177/98Gericht erster Instanz21.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 13 C 177/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-21

Aktenzeichen: 13 C 177/98

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2005:0121.13C177.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leisten.

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