12 C 431/05•Amtsgericht Solingen, 2005-11-16, 12 C 431/05
Amtsgericht Solingen, 2005-11-16, 12 C 431/05
12 C 431/05Gericht erster Instanz16.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 12 C 431/05
Entscheidungsdatum: 2005-11-16
Aktenzeichen: 12 C 431/05
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2005:1116.12C431.05.00
Spruchkörper: Abt. 12
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin nach vorheriger schriftlicher Ankündigung eines Termins an einem Werktag zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr oder 15.00 Uhr und 18.00 Uhr Zutritt zu der Wohnung im 2. Obergeschoss links des Hauses Nachtigallenweg 18, 42657 Solingen, zu gewähren, und zwar durch Öffnen der Wohnungseingangstür sowie sämtlicher Zimmertüren.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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