Amtsgericht Solingen, 2008-12-01, 7 M 5317/08

7 M 5317/08Gericht erster Instanz01.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 7 M 5317/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-01

Aktenzeichen: 7 M 5317/08

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2008:1201.7M5317.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 7

Tenor

wird auf die Erinnerung der Gläubigerin vom die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieherin vom aufgehoben.

Kosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

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