Amtsgericht Solingen, 2009-01-12, 22 Ds 290/08

22 Ds 290/08Gericht erster Instanz12.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 22 Ds 290/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-12

Aktenzeichen: 22 Ds 290/08

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2009:0112.22DS290.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 22

Tenor

Die Angeklagten sind der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig, §§ 223 I, 224 I Ziff. 4, 25 II StGB, 1, 3 JGG.

Von Jugendstrafe wird abgesehen. Die Angeklagten werden verwarnt.

Ihnen wird aufgegeben, jeweils

80 Sozialstunden nach Weisung des Jugendamtes

zu leisten.

Kosten und Auslagen bleiben außer Ansatz.

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