22 Ds 290/08•Amtsgericht Solingen, 2009-01-12, 22 Ds 290/08
Amtsgericht Solingen, 2009-01-12, 22 Ds 290/08
22 Ds 290/08Gericht erster Instanz12.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 22 Ds 290/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 22 Ds 290/08
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2009:0112.22DS290.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 22
Tenor
Die Angeklagten sind der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig, §§ 223 I, 224 I Ziff. 4, 25 II StGB, 1, 3 JGG.
Von Jugendstrafe wird abgesehen. Die Angeklagten werden verwarnt.
Ihnen wird aufgegeben, jeweils
80 Sozialstunden nach Weisung des Jugendamtes
zu leisten.
Kosten und Auslagen bleiben außer Ansatz.
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