10 C 491/09•Amtsgericht Solingen, 2010-03-26, 10 C 491/09
Amtsgericht Solingen, 2010-03-26, 10 C 491/09
10 C 491/09Gericht erster Instanz26.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 10 C 491/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-26
Aktenzeichen: 10 C 491/09
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0326.10C491.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 10
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR zuzüglich Zinsen daraus in Höhe von %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die jeweilige Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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