Amtsgericht Solingen, 2010-04-30, 10 C 489/09

10 C 489/09Gericht erster Instanz30.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 10 C 489/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-30

Aktenzeichen: 10 C 489/09

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0430.10C489.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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