14 C 113/10•Amtsgericht Solingen, 2010-05-12, 14 C 113/10
Amtsgericht Solingen, 2010-05-12, 14 C 113/10
14 C 113/10Gericht erster Instanz12.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 14 C 113/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-12
Aktenzeichen: 14 C 113/10
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0512.14C113.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 14
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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