Amtsgericht Solingen, 2010-05-12, 14 C 113/10

14 C 113/10Gericht erster Instanz12.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 14 C 113/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: 14 C 113/10

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0512.14C113.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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