Amtsgericht Solingen, 2010-08-25, 11 C 53/10

11 C 53/10Gericht erster Instanz25.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 53/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 11 C 53/10

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0825.11C53.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von € abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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