14 C 641/09•Amtsgericht Solingen, 2010-08-25, 14 C 641/09
Amtsgericht Solingen, 2010-08-25, 14 C 641/09
14 C 641/09Gericht erster Instanz25.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 14 C 641/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-25
Aktenzeichen: 14 C 641/09
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0825.14C641.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 14
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt. die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von € frei zu stellen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag vorläufig vollstreckbar
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