Amtsgericht Solingen, 2010-08-25, 14 C 641/09

14 C 641/09Gericht erster Instanz25.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 14 C 641/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 14 C 641/09

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0825.14C641.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt. die Klägerin von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten in Höhe von € frei zu stellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% über dem aus dem Urteil vollstreckbaren Betrag vorläufig vollstreckbar

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