Amtsgericht Solingen, 2010-09-15, 11 C 329/09

11 C 329/09Gericht erster Instanz15.09.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 329/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-15

Aktenzeichen: 11 C 329/09

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0915.11C329.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11 C

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.485,78 € (in Worten: Eintausendvierhundertfünfundachtzig 78/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.000,00 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.