11 C 329/09•Amtsgericht Solingen, 2010-09-15, 11 C 329/09
Amtsgericht Solingen, 2010-09-15, 11 C 329/09
11 C 329/09Gericht erster Instanz15.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 11 C 329/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-15
Aktenzeichen: 11 C 329/09
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2010:0915.11C329.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11 C
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.485,78 € (in Worten: Eintausendvierhundertfünfundachtzig 78/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.000,00 €.
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