Amtsgericht Solingen, 2011-02-22, 13 C 372/10

13 C 372/10Gericht erster Instanz22.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 13 C 372/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: 13 C 372/10

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2011:0222.13C372.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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