Amtsgericht Solingen, 2011-08-24, 11 C 199/11

11 C 199/11Gericht erster Instanz24.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 199/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-24

Aktenzeichen: 11 C 199/11

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2011:0824.11C199.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.