Amtsgericht Solingen, 2011-10-17, 23 Ds-10 Js 640/11-266/11

23 Ds-10 Js 640/11-266/11Gericht erster Instanz17.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 23 Ds-10 Js 640/11-266/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: 23 Ds-10 Js 640/11-266/11

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2011:1017.23DS10JS640.11.26.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23 Ds

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges im Verkehr im Zustand der Fahruntüchtigkeit infolge des Genusses alkoholischer Getränke und anderer berauschender Mittel und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtgeldstrafe von

40 Tagessätzen zu je 45,00 Euro (i. W.: fünfundvierzig Euro)

verurteilt.

Dem Angeklagten wird für die Dauer von 3 Monaten untersagt, im Straßenverkehr Fahrzeuge aller Art zu führen. Dieses Fahrverbot ist durch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vom bis erledigt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3 I, 29 I Nr. 3 BtMG, 316 II, 44, 53 StGB.

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