Amtsgericht Solingen, 2012-02-02, 12 C 301/11

12 C 301/11Gericht erster Instanz02.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 12 C 301/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-02

Aktenzeichen: 12 C 301/11

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:0202.12C301.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 12

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.

  2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch

die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe

von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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