12 C 301/11•Amtsgericht Solingen, 2012-02-02, 12 C 301/11
Amtsgericht Solingen, 2012-02-02, 12 C 301/11
12 C 301/11Gericht erster Instanz02.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 12 C 301/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-02
Aktenzeichen: 12 C 301/11
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:0202.12C301.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 12
Tenor
-
Es wird festgestellt, dass die Hauptsache erledigt ist.
-
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch
die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden,
wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe
von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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