11 C 572/11•Amtsgericht Solingen, 2012-03-28, 11 C 572/11
Amtsgericht Solingen, 2012-03-28, 11 C 572/11
11 C 572/11Gericht erster Instanz28.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 11 C 572/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-28
Aktenzeichen: 11 C 572/11
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:0328.11C572.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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