12 C 258/12•Amtsgericht Solingen, 2012-10-05, 12 C 258/12
Amtsgericht Solingen, 2012-10-05, 12 C 258/12
12 C 258/12Gericht erster Instanz05.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 12 C 258/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-05
Aktenzeichen: 12 C 258/12
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:1005.12C258.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 915,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 %, die Beklagte zu 68 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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