15a C 30/13•Amtsgericht Solingen, 2013-11-06, 15a C 30/13
Amtsgericht Solingen, 2013-11-06, 15a C 30/13
15a C 30/13Gericht erster Instanz06.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 15a C 30/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-06
Aktenzeichen: 15a C 30/13
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2013:1106.15A.C30.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15a C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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