Amtsgericht Solingen, 2013-11-06, 15a C 30/13

15a C 30/13Gericht erster Instanz06.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 15a C 30/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-06

Aktenzeichen: 15a C 30/13

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2013:1106.15A.C30.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15a C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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