Amtsgericht Solingen, 2013-11-14, 12 C 300/13

12 C 300/13Gericht erster Instanz14.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 12 C 300/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-14

Aktenzeichen: 12 C 300/13

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2013:1114.12C300.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2012 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 57,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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