11 C 269/14•Amtsgericht Solingen, 2014-10-22, 11 C 269/14
Amtsgericht Solingen, 2014-10-22, 11 C 269/14
11 C 269/14Gericht erster Instanz22.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 11 C 269/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-22
Aktenzeichen: 11 C 269/14
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2014:1022.11C269.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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