Amtsgericht Solingen, 2014-10-23, 14 C 139/14

14 C 139/14Gericht erster Instanz23.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 14 C 139/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-23

Aktenzeichen: 14 C 139/14

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2014:1023.14C139.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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