11 C 518/14•Amtsgericht Solingen, 2014-12-10, 11 C 518/14
Amtsgericht Solingen, 2014-12-10, 11 C 518/14
11 C 518/14Gericht erster Instanz10.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 11 C 518/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-10
Aktenzeichen: 11 C 518/14
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2014:1210.11C518.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.227,75 € (in Worten: Eintausendzweihundertsiebenundzwanzig 75/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 09.07.2014 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiterhin verurteilt, an die Klägerin 186,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 66,4 % und die Beklagte als Gesamtschuldner 33,4 % zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung der Gegenseite durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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