Amtsgericht Solingen, 2014-12-10, 11 C 518/14

11 C 518/14Gericht erster Instanz10.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 518/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-10

Aktenzeichen: 11 C 518/14

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2014:1210.11C518.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11 C

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.227,75 € (in Worten: Eintausendzweihundertsiebenundzwanzig 75/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 09.07.2014 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiterhin verurteilt, an die Klägerin 186,45 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 66,4 % und die Beklagte als Gesamtschuldner 33,4 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung der Gegenseite durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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