Amtsgericht Solingen, 2015-04-01, 11 C 631/14

11 C 631/14Gericht erster Instanz01.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 631/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-01

Aktenzeichen: 11 C 631/14

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:0401.11C631.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11 C

Tenor

1.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.318,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.198,46 € für den Zeitraum vom 17.06.2014 bis zum 23.10.2014, aus 2.318,37 € seit dem 24.10.2014.

2.Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 261,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2014 zu zahlen.

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner darüber hinaus verpflichtet sind, alle weiteren materiellen Ansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 21.05.2014 auszugleichen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

5.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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