Amtsgericht Solingen, 2015-04-14, 7 M 1405/15

7 M 1405/15Gericht erster Instanz14.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 7 M 1405/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-14

Aktenzeichen: 7 M 1405/15

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:0414.7M1405.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 10.03.2015 wird der weitere Beteiligte angewiesen, eine neue Kostenrechnung vorzulegen, mit der die Gebühr nach Ziffer 207 der Anlage zum Gerichtsvollzieherkostengesetz in Höhe von 16,00 EUR nebst anteiliger Auslagen nicht mehr erhoben wird.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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