7 M 1405/15•Amtsgericht Solingen, 2015-04-14, 7 M 1405/15
Amtsgericht Solingen, 2015-04-14, 7 M 1405/15
7 M 1405/15Gericht erster Instanz14.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 7 M 1405/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-14
Aktenzeichen: 7 M 1405/15
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:0414.7M1405.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsabteilung
Tenor
Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 10.03.2015 wird der weitere Beteiligte angewiesen, eine neue Kostenrechnung vorzulegen, mit der die Gebühr nach Ziffer 207 der Anlage zum Gerichtsvollzieherkostengesetz in Höhe von 16,00 EUR nebst anteiliger Auslagen nicht mehr erhoben wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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