10 C 262/14•Amtsgericht Solingen, 2015-05-28, 10 C 262/14
Amtsgericht Solingen, 2015-05-28, 10 C 262/14
10 C 262/14Gericht erster Instanz28.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 10 C 262/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-28
Aktenzeichen: 10 C 262/14
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:0528.10C262.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.680,89 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum vom 07.12.2013 bis 30.05.2014 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin 255,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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