13 C 118/15•Amtsgericht Solingen, 2015-08-19, 13 C 118/15
Amtsgericht Solingen, 2015-08-19, 13 C 118/15
13 C 118/15Gericht erster Instanz19.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 13 C 118/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-19
Aktenzeichen: 13 C 118/15
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:0819.13C118.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.690,00 EUR (i. W.: zweitausendsechshundertneunzig Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2013 zu zahlen.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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