11 C 372/15•Amtsgericht Solingen, 2016-01-29, 11 C 372/15
Amtsgericht Solingen, 2016-01-29, 11 C 372/15
11 C 372/15Gericht erster Instanz29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 11 C 372/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: 11 C 372/15
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2016:0129.11C372.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.11
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 369,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2014 zu zahlen sowie den Kläger von Rechtsanwaltskosten für die vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit in Höhe von 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2014 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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