Amtsgericht Solingen, 2016-05-31, 14 C 480/15

14 C 480/15Gericht erster Instanz31.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 14 C 480/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-31

Aktenzeichen: 14 C 480/15

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2016:0531.14C480.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 680,00 € nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2015 sowie 148,00 € außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2015 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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