6 K 64/15•Amtsgericht Solingen, 2017-02-23, 6 K 64/15
Amtsgericht Solingen, 2017-02-23, 6 K 64/15
6 K 64/15Gericht erster Instanz23.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 6 K 64/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-23
Aktenzeichen: 6 K 64/15
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0223.6K64.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 6
Tenor
Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von EUR
unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:
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- Das im Grundbuch eingetragene Recht Abt. II/Nr 5 bleibt bestehen.
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- Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von EUR) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
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- Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
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