Amtsgericht Solingen, 2017-02-23, 6 K 64/15

6 K 64/15Gericht erster Instanz23.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 6 K 64/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-23

Aktenzeichen: 6 K 64/15

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0223.6K64.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 6

Tenor

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher der Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von EUR

unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

    1. Das im Grundbuch eingetragene Recht Abt. II/Nr 5 bleibt bestehen.
    1. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots (abzüglich der geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von EUR) ist von heute an mit 4 % zu verzinsen und mit diesen Zinsen bis zum Verteilungstermin an das Gericht zu zahlen.
    1. Die Kosten dieses Beschlusses fallen der Ersteherin zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

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