7 M 3242/17•Amtsgericht Solingen, 2017-06-30, 7 M 3242/17
Amtsgericht Solingen, 2017-06-30, 7 M 3242/17
7 M 3242/17Gericht erster Instanz30.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 7 M 3242/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-30
Aktenzeichen: 7 M 3242/17
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0630.7M3242.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 7
Tenor
Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers vom 04.05.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
| Vermögensverzeichnis an Dritte,
| Ziffer 261 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz | 33,00 € |
|---|---|
| Entgelte für Zustellung |
Ziffer 701 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz | 4,11 € | | Auslagenpauschale
Ziffer 716 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz | 6,60 € | | Summe | 43,71 € |
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
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