Amtsgericht Solingen, 2017-06-30, 7 M 3242/17

7 M 3242/17Gericht erster Instanz30.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 7 M 3242/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-30

Aktenzeichen: 7 M 3242/17

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0630.7M3242.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 7

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers vom 04.05.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

| Vermögensverzeichnis an Dritte,

Ziffer 261 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz33,00 €
Entgelte für Zustellung

Ziffer 701 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz | 4,11 € | | Auslagenpauschale

Ziffer 716 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz | 6,60 € | | Summe | 43,71 € |

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.