Amtsgericht Solingen, 2017-11-14, 8 XIV 11/17

8 XIV 11/17Gericht erster Instanz14.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 8 XIV 11/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-11-14

Aktenzeichen: 8 XIV 11/17

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:1114.8XVII11.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8 XIV

Tenor

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).

Die Unterbringung für eine Nacht im Polizeigewahrsam wird angeordnet.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

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