15a C 32/17•Amtsgericht Solingen, 2017-12-08, 15a C 32/17
Amtsgericht Solingen, 2017-12-08, 15a C 32/17
15a C 32/17Gericht erster Instanz08.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 15a C 32/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-08
Aktenzeichen: 15a C 32/17
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:1208.15A.C32.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15a
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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