Amtsgericht Solingen, 2019-05-07, 12 C 41/19

12 C 41/19Gericht erster Instanz07.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 12 C 41/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-07

Aktenzeichen: 12 C 41/19

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0507.12C41.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.283,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank seit dem 27.11.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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