Amtsgericht Solingen, 2019-08-14, 27 Cs 113/19

27 Cs 113/19Gericht erster Instanz14.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 27 Cs 113/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-14

Aktenzeichen: 27 Cs 113/19

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0814.27CS113.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 27

Tenor

Die Angeklagte ist des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig.

Sie wird zu einer Geldstrafe von

25 Tagessätzen zu je 30,00 Euro

verurteilt.

Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 142 I StGB.

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