9 C 39/19•Amtsgericht Solingen, 2019-08-20, 9 C 39/19
Amtsgericht Solingen, 2019-08-20, 9 C 39/19
9 C 39/19Gericht erster Instanz20.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 9 C 39/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-20
Aktenzeichen: 9 C 39/19
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2019:0820.9C39.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 9
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 228,79 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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