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15a C 37/21•Amtsgericht Solingen, 2022-06-17, 15a C 37/21
15a C 37/21Gericht erster Instanz17.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-17
Aktenzeichen: 15a C 37/21
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2022:0617.15A.C37.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 15
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung (WEG Gasstraße 54 und 56) vom 15.10.2021 zur „Einstellung des Gerichtsverfahrens gegen die Raumvision“ (TOP 14) wird für ungültig erklärt.
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung (WEG Gasstraße 54 und 56) vom 15.10.2021 zu einer „Sonderumlage Finanzierung Gerichtsverfahren“ von € 6.000,00 (TOP 15) wird ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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