Amtsgericht Siegen, 2008-12-08, 15 F 759/08

15 F 759/08Gericht erster Instanz08.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 15 F 759/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-08

Aktenzeichen: 15 F 759/08

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2008:1208.15F759.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB § 1632

Tenor

Es wird angeordnet, dass das Kind ### bis auf weiteres im Haushalt der Pflegefamilie verbleibt.

Gerichtskosten- und auslagen werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert wird auf 3000,00 EUR festgesetzt.

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