15 F 759/08•Amtsgericht Siegen, 2008-12-08, 15 F 759/08
Amtsgericht Siegen, 2008-12-08, 15 F 759/08
15 F 759/08Gericht erster Instanz08.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 15 F 759/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-08
Aktenzeichen: 15 F 759/08
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2008:1208.15F759.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: BGB § 1632
Tenor
Es wird angeordnet, dass das Kind ### bis auf weiteres im Haushalt der Pflegefamilie verbleibt.
Gerichtskosten- und auslagen werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Gegenstandswert wird auf 3000,00 EUR festgesetzt.
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