14 C 363/11•Amtsgericht Siegen, 2011-05-20, 14 C 363/11
Amtsgericht Siegen, 2011-05-20, 14 C 363/11
14 C 363/11Gericht erster Instanz20.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 14 C 363/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-20
Aktenzeichen: 14 C 363/11
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2011:0520.14C363.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Beklage wird verurteilt, an die Klägerin 1.174,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin ein Drittel , die Beklagte zwei Drittel.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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