431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11•Amtsgericht Siegen, 2012-02-08, 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11
Amtsgericht Siegen, 2012-02-08, 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11
431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11Gericht erster Instanz08.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Siegen — 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-08
Aktenzeichen: 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11
ECLI: ECLI:DE:AGSI:2012:0208.431OWI35JS2392.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger verbotswidriger Benutzung eines Kraftfahrzeuges, welches nicht den Zulassungsbestimmungen entsprach (die Seitenscheiben waren nicht klar durchsichtig) zu einer Geldbuße von 175 € verurteilt.
Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Dieser Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§ 40 Abs. 1 S. 3, § 69 Abs. 3 Nr. 12 StVO, 24 StVG).
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