Amtsgericht Siegen, 2012-02-08, 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11

431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11Gericht erster Instanz08.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-08

Aktenzeichen: 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2012:0208.431OWI35JS2392.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger verbotswidriger Benutzung eines Kraftfahrzeuges, welches nicht den Zulassungsbestimmungen entsprach (die Seitenscheiben waren nicht klar durchsichtig) zu einer Geldbuße von 175 € verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 50 € jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Dieser Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§ 40 Abs. 1 S. 3, § 69 Abs. 3 Nr. 12 StVO, 24 StVG).

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