Amtsgericht Siegen, 2013-07-18, 14 C 2207/12

14 C 2207/12Gericht erster Instanz18.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 14 C 2207/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-18

Aktenzeichen: 14 C 2207/12

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2013:0718.14C2207.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 856,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 104,50 € sowie Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 58 % die Klägerin und zu 42 % die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, soweit nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin kann ebenfalls die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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