Amtsgericht Siegen, 2014-05-14, 431 OWi-34 Js 582/14-232/14

431 OWi-34 Js 582/14-232/14Gericht erster Instanz14.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Siegen — 431 OWi-34 Js 582/14-232/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-14

Aktenzeichen: 431 OWi-34 Js 582/14-232/14

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2014:0514.431OWI34JS582.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160,00 € verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 50,00 jeweils bis zum 5. eines Monats, beginnend mit der Rechtskraft des Urteils, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt spätestens jedoch mit Abgabe von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.7 Bkat; § 4 BKatV )

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.